Barrierefreiheit auf der Homepage des Freiwilligenzentrums Kärnten
Jeder Mensch hat das Recht auf die Informationen, die für ihn wichtig sind und die er im täglichen Leben braucht. Dazu muss eine Information nicht nur vorhanden, sondern auch zugänglich und verständlich sein.
Gerade öffentliche Inhalte müssen für alle zugänglich sein. Deshalb ist ktn.gv.at um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit seines Internet-Angebots bemüht. Dabei werden die WAI-Richtlinien des Internet-Konsortiums W3C berücksichtigt. Diese Richtlinien haben die Förderung der Zugänglichkeit von Web-Inhalten zum Ziel.
Blinde und sehbehinderte Menschen können zudem Akteninhalte elektronisch anfordern, um Einsicht in laufende Amtsverfahren zu erhalten.
Die meisten Seiten folgen einer einheitlichen Struktur, um die Inhalte möglichst zugänglich zu halten. Die Lesefolge ist für Text-Browser optimiert. Die Navigation kann mit der TAB-Taste vorgenommen werden. Beim Einstieg mit der TAB-Taste kann zum Hauptinhalt vorgesprungen werden.
Navigation mittels Tastatur
Die meisten Browser erlauben es, mittels der Tabulatortaste zwischen den einzelnen Links auf einer Seite zu navigieren. Der ausgewählte Link wird durch eine Umrandung oder farblich hervorgehoben. Um zum davorliegenden Link zu gelangen, drücken Sie die Hochstelltaste und die Tabulatortaste gleichzeitig.
Weitere Informationen finden sie hier
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kärntner Landesregierung ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.fwz-ktn.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht restlos erfüllt. Videoproduktionen des Landespressedienstes sind seit Jänner 2021 mit Untertitel versehen.
Die Suchergebnisse werden in derselben Seite, auf der die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit dem Suchergebnis. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Webseite. Der Suchergebnisbereich ist per Tastatur nicht einfach direkt erreichbar. In der Seiten-Navigation zum Blättern zwischen den Suchergebnisseiten sind die Links auf die letzte Seite beziehungsweise auf die erste Seite per Tastatur (Tab-Taste) nicht fokussierbar (WCAG 2.4.1 Tastatur und 2.4.3 Fokus-Reihenfolge). An der Behebung der Probleme wird gearbeitet.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind auch in der Video-Plattform Youtube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Allerdings stehen seit dem Jänner 2021 anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, werden Web-Formular-Lösungen eingesetzt. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Kärntner Landesregierung liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. Jänner 2024 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2019. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde am 01. August 2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten wenden. Diese nimmt über das Kontaktformular [Download Formular] Beschwerden entgegen.
Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land Kärnten oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren https://gleichbehandlung.ktn.gv.at.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an abt1.lpd@ktn.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website ktn.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 1, Landespressedienst
SG Contentmanagementsystem
Email: abt1.lpd@ktn.gv.at
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.fwz-ktn.at wurde im Juni 2018 einem Relaunch unterzogen und danach stetig weiterentwickelt.
Das Team des Landespressedienstes beim Amt der Kärntner Landeregierung ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung findet regelmäßig statt.